Wer darf sich bewerben, wie und bis wann?
Für den GENOSSENSCHAFTSPREIS bewerben können sich alle genossenschaftlichen Unternehmen, soweit sie ihren Firmensitz in Baden-Württemberg haben und Mitglied des Baden-Württembergischen Genossenschaftsverbands e.V. (BWGV) sind. Bewerbungen, die von Mitgliedern der Jury bearbeitet oder gestaltet wurden oder von deren Unternehmen stammen, sind ausgeschlossen.