Wer darf sich bewerben, wie und bis wann?
Für den GENOSSENSCHAFTSPREIS bewerben können sich alle genossenschaftlichen Unternehmen, soweit sie ihren Firmensitz in Baden-Württemberg haben und Mitglied des Baden-Württembergischen Genossenschaftsverbands e.V. (BWGV) sind. Bewerbungen, die von Mitgliedern der Jury bearbeitet oder gestaltet wurden oder von deren Unternehmen stammen, sind ausgeschlossen.
Jede Genossenschaft kann nur EINE Bewerbung einreichen. Dies kann sowohl ein Einzelprojekt als auch mehrere miteinander in Verbindung stehende Projekte beinhalten. Die Maßnahmen müssen mindestens in der Umsetzung sein, damit erste, definierte Ergebnisse erkennbar sind.