BWGV – Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e.V.

Grundlagen & Voraussetzungen

Für den GENOSSENSCHAFTSPREIS bewerben können sich alle genossenschaftlichen Unternehmen, soweit sie ihren Firmensitz in Baden-Württemberg haben und Mitglied des Baden-Württembergischen Genossenschaftsverbands e.V. (BWGV) sind. Bewerbungen, die von Mitgliedern der Jury bearbeitet oder gestaltet wurden oder von deren Unternehmen stammen, sind ausgeschlossen.

Sofern Partner des Bewerbers an dem vorgestellten Projekt mitgewirkt haben, sind Bewerbungen nur zulässig, nachdem die Partner - soweit rechtlich erforderlich - der Bewerbung und der Veröffentlichung ihrer Projektbeteiligung im Rahmen des Wettbewerbes zum Genossenschaftspreis rechtzeitig vorab schriftlich zugestimmt haben. Der Bewerber stellt den Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband e. V. jedweder Inanspruchnahme durch die Partner im Zusammenhang mit dem Genossenschaftspreis frei.

Mit der Teilnahme am Wettbewerb gestattet der Bewerber dem Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband e.V. die Bewerbung in Publikationen des Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband e.V. oder in sonstiger Weise ohne Honorar zu veröffentlichen sowie die unentgeltliche, umfassende Nutzung, insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe des Wettbewerbsbeitrages oder von Teilen davon. § 14 UrhG bleibt unberührt.

Teilnahmeunterlagen

Nur vollständig ausgefüllte Bewerbungsbögen und Online-Formulare werden berücksichtigt. Die eingereichten Dokumente werden vertraulich behandelt. Sie verbleiben beim Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband e.V. und werden zwei Jahre aufbewahrt. Danach werden sie vernichtet, sofern der Teilnehmer diese nicht rechtzeitig vorher zurückverlangt. Außer im Falle von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten wird eine Haftung für Abhandenkommen, unberechtigte Verwendung oder Beschädigung nicht übernommen. Mit der Abgabe der Bewerbungsunterlagen erkennen die Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an und versichern, dass alle Angaben der Wahrheit entsprechen.

Kosten

Reisekosten oder sonstige Kosten werden nicht erstattet.

Verschwiegenheitsverpflichtung

Die Preisträger werden bereits eine geraume Zeit vor der Preisverleihung über ihren Gewinn informiert. Sie haben diese Information vertraulich zu behandeln und dürfen damit insbesondere bis zur Preisverleihung nicht in die Öffentlichkeit treten.

Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.