Häufig gestellte Fragen
Mit einer Teilnahme am GENOSSENSCHAFTSPREIS haben Sie die Chance, Ihre innovativen Ideen einer breiten Öffentlichkeit - insbesondere den Genossenschaften zu präsentieren. Durch Ihre Teilnahme können Sie Ihren Bekanntheitsgrad steigern und somit Ihre Wettbewerbsfähigkeit erhöhen.
Die Baden-Württembergischen Genossenschaftsverbands e.V. und die Genossenschaftliche FinanzGruppe vergeben diesen Preis seit dem Jahr 2015. Hierbei werden sie von weiteren Partnern unterstützt.
Der GENOSSENSCHAFTSPREIS ist mit Geldpreisen im Wert von insgesamt 10.000 Euro ausgestattet. Die Anzahl der Preisträger ist variabel. Am Folgetag der Preisverleihung werden die Preisgelder überwiesen.
Für den GENOSSENSCHAFTSPREIS bewerben können sich alle genossenschaftlichen Unternehmen, soweit sie ihren Firmensitz in Baden-Württemberg haben und Mitglied des Baden-Württembergischen Genossenschaftsverbands e.V. (BWGV) sind. Bewerbungen, die von Mitgliedern der Jury bearbeitet oder gestaltet wurden oder von deren Unternehmen stammen, sind ausgeschlossen.
Ja, auch als Bewerber aus früheren Wettbewerben können Sie teilnehmen, es sei denn, Ihr Projekt / Ihre Maßnahme gehört zu den ehemaligen Preisträgern.
Jede Genossenschaft kann im laufende Ausschreibungsjahr nur EINE Bewerbung einreichen. Dies kann sowohl ein Einzelprojekt als auch mehrere miteinander in Verbindung stehende Projekte beinhalten. Die Maßnahmen müssen mindestens in der Umsetzung sein, damit erste, definierte Ergebnisse erkennbar sind.
Bewerben Sie sich ausschließlich online, indem Sie das Bewerbungsformular auf der Webseite des GENOSSENSCHAFTSPREISES vollständig ausfüllen. Das Online-Bewerbungsformular führt Sie hierbei Schritt für Schritt durch den Bewerbungsprozess. Arbeiten Sie sich zeilenweise voran, so dass am Ende alle notwendigen Informationen zur Verfügung stehen.
Zudem können Sie bis zu fünf Dateien hochladen. Möglich sind Bilder in den Formaten JPG/JPEG, PNG und GIF sowie PDF-Dateien. Die Dateien dürfen jeweils eine Dateigröße von einem Megabyte (1 MB) nicht überschreiten.
Kompetente Vertreter aus der Genossenschaftlichen Finanzgruppe und der Universität Hohenheim beurteilen die eingereichten Bewerbungen. Eine Übersicht über die Mitglieder der interdisziplinären Jury finden Sie auf der Webseite des GENOSSENSCHAFTSPREISES.
Über die Vergabe der Preise entscheidet die Jury nach ihrem freien Ermessen und unter Ausschluss des Rechtsweges. Die Jurymitglieder treffen anhand eines Bewertungssystems zunächst eine Vorauswahl aus allen Bewerbungen und wählen während der Hauptjurysitzung die Preisträger für das aktuelle Ausschreibungsjahr aus.
Ihre eingereichten Informationen werden sorgfältig und vertraulich behandelt. Sie verbleiben beim Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband und werden zwei Jahre archiviert. Danach werden die Bewerbungsunterlagen vernichtet.
Nein, das ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
Mit der Verleihung des GENOSSENSCHAFTSPREISES wird insbesondere das Engagement der Genossenschaften gewürdigt, die Herausragendes geleistet haben. Gemeinsam mit Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft ehren wir in einem besonderen Veranstaltungsrahmen bei einer genossenschaftlichen Veranstaltung die Preisträger; diese erhalten neben dem Preisgeld eine Urkunde sowie einen Pokal. Parallel dazu präsentieren die Nominierten ihre Innovationen und Ideen.
Die Teilnahme ist kostenlos. Sie müssen lediglich die Zeit zum Ausfüllen des Bewerbungsformulars investieren.